Bereits vor einigen Jahren hat der BGH das alte Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz als verfassungswidrig eingestuft. Im Jahr 2008 einigte sich die damalige große Koalition auf entsprechende gesetzliche Neuregelungen, die am 01.01.2009 in Kraft traten. Zum 01.01.2010 wurden die Regelungen dann tlw. noch einmal geändert. Da die Ausführungsbestimmungen erst sehr viel später veröffentlicht wurden, verzögerte sich die Bearbeitung der Erbschaft- und Schenkungsteuerangelegenheiten bei vielen Finanzämtern. Aufgrund dieser gesetzlichen Änderungen nehmen die Finanzämter jetzt Bewertungen nach dem aktuellen Bewertungsgesetz vor, die in vielen Fällen zu massiven Überbewertungen führen. Entsprechend groß ist die Verunsicherung bei Erben und Beschenkten.? Unser neues E-Book "Erbschaft- und Schenkungsteuer 2017" Das Thema Bedarfsbewertung von Immobilien in Erbschaft- und Schenkungsteuerangelegenheiten liegt mir am Herzen. Deshalb habe ich für Sie zu den gesetzlichen Neuregelungen bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer einen kleinen Praxisratgeber (E-Book) erstellt, welchen Sie unten kostenlos bestellen können.
Die Erbschaftssteuer ist eine direkte Steuer, da Steuerschuldner und Steuerträger identisch sind. Gestaltungsmöglichkeiten im Erbfall werden kaum genutzt, ein Steueranwalt kann da hilfreich sein. Steueroptimale Gestaltung von Erbrechtsangelegenheiten ist Expertensache - Anwalt konsultieren! Wenn es zur Erhaltung eines Betriebes notwendig ist, kann die Erbschaftssteuer gestundet werden. Testamente, Schenkungs- und Erbverträge sind erbschafts- oder schenkungssteuerpflichtig.
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Warum man bei der Erbschaftssteuer - und vor allem wie! - Geld sparen kann (etwa durch Schenkungen) und weshalb bei komplizierteren Erbrecht-Angelegenheiten unbedingt ein Fachanwalt für Steuerrecht hinzugezogen werden sollte.