Die Erbschaftssteuer ist eine direkte Steuer, da Steuerschuldner und Steuerträger identisch sind. Gestaltungsmöglichkeiten im Erbfall werden kaum genutzt, ein Steueranwalt kann da hilfreich sein. Steueroptimale Gestaltung von Erbrechtsangelegenheiten ist Expertensache - Anwalt konsultieren! Wenn es zur Erhaltung eines Betriebes notwendig ist, kann die Erbschaftssteuer gestundet werden. Testamente, Schenkungs- und Erbverträge sind erbschafts- oder schenkungssteuerpflichtig.