Gerade in der heutigen Zeit werden Mietkautionen immer wichtiger. Viele Mieter verursachen Schäden die dann letztendlich am Vermieter hängen bleiben. Um diese abzusichern verlangen viele Vermieter von ihren Mietern sogenannte Mietkautionen oder auf Mietsicherheit damit im Falle einer Beschädigung o.ä. der Vermieter sich an dem vom Mieter hinterlegten Geldbetrag bedienen darf.
Die Mietkaution ist im BGB geregelt. Jedoch besteht noch keine Verwendungspflicht für den Vermieter einer Wohnung. Es steht im frei dies anzuwenden. Jedoch falls er eine Mietkaution fordert, darf diese nicht mehr als drei Monatskaltmieten betragen.
Früher war es nicht so leicht mit der Kaution. Wenn man das Geld nicht hatte, dass der Vermieter von einem forderte war man mehr oder weniger aufgeschmissen. Heute sieht das Ganze schon anderst aus. Fall man selber das Geld nicht hat, kann man sich die Kaution problemlos von einem "Dritten" auslegen lassen. Wie das geht erfahren Sie hier.