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Lesezeichen vom Benutzer "wingwangwung"
Mietkaution
Die Mietkaution ist im BGB geregelt. Jedoch besteht noch keine Verwendungspflicht für den Vermieter einer Wohnung. Es steht im frei dies anzuwenden. Jedoch falls er eine Mietkaution fordert, darf diese nicht mehr als drei Monatskaltmieten betragen.
Hinzugefügt am 27.01.2011 - 15:30:10
von
wingwangwung
- 1 Benutzer
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