Wird die Versicherung nicht bis zum 30. November gekündigt, verlängt sich die Laufzeit um 12 Monate. Das Sonderkündigungsrecht verlängert die Kündigungsfrist, wenn die Versicherungsbeiträge erhöht werden. Darüberhinaus kann die Kfz Versicherung jederzeit nach einem Schadensfall oder einem Fahrzeugwechsel gewechselt werden.