Die Seilwinden finden Ihren Einsatz überall da, wo Lasten über eine gewisse Distanz gezogen oder gehoben werden müssen. In der Regel unterliegen Seilwinden den Bestimmungen der BGV D8. Nach den neuen Maschinenrichtlinien müssen Elektroseilwinden für Hubanwendungen Seilwegbegrenzungsschalter haben. Sollen Lasten über Personen gehoben werden, müssen die Seilwinden den Anforderungen der BGV C1 erfüllen.
Im Gegensatz zum Seilzug hat die Seilwinde einen begrenzten Hub. Dieser ergibt sich durch die Größe der Seiltrommel. Seilwinden werden immer fest montiert.