Wer sich selbstaendig macht und die staatlichen Existenzgruendungsfoerderung in Anspruch nimmt kommt die ersten 9 Monate gut ueber die Runde. Danach gibt es die Moeglichkeit sich auf Antrag nochmal fuer ein halbes Jahr foerdern zu lassen, jedoch faellt diese Foerderung wesentlich geringer aus als die vorherigen 9 Monate. Hier bleibt oft nur noch die Moeglichkeit eines Kredites wenn das Geschaeft bis dahin nicht laeuft.