Bei einer englischen Insolvenz im Vereinigten Königreich von Großbritannien erfolgt im Gegensatz zur deutschen Insolvenz, welche eine Restschuldbefreiung erst nach sechs Jahren durch das zuständige Insolvenzgericht in Deutschland vorsieht, die Restschuldbefreiung schon 12 Monate nach Annahme vom Insolvenzantrag in England. Und wenn sich ein deutscher Schuldner nach England begibt und sich im Vereinigten Königreich von Großbritannien dem Restschuldbefreiungsverfahren unterwirft, welches den Regelungen vom deutschen Insolvenzverfahren grundsätzlich entspricht...
Im Vereinigten Königreich von Großbritannien gibt es für deutsche Staatsbürger schon länger die völlig legale Möglichkeit, bei bestimmten Insolvenzgericht in England, einen Insolvenzantrag für das englische Insolvenzverfahren zu stellen, wobei bei dem sogenannten Insolvency Act, im Gegensatz zu dem deutschen Insolvenzverfahren, keine lange Wohlverhaltensperiode vorgesehen ist. Laut der im englischen Gesetz festgelegten gesetzlichen Sollvorgabe, soll der Insolvenzrichter binnen 12 Monate die Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung verkünden.