Bei Thema Pfändungsschutzkonto gibt es viele Dinge zu beachten, doch eines ist auf jeden Fall klar und unbestritten. Die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos darf nicht mit speziellen Gebühren verbunden sein! Mehr dazu kann man auf dieser Webseite nachlesen!
Wenn der Gerichtsvollzieher Ihre Finanzen beschlagnahmt (kontopfändung), kann die Bank den Kontovertrag kündigen oder die Gelder des Kunden übernehmen und an den Gläubiger überweisen. Die Kündigung des Vertrages ist rechtlich möglich und in diesem Fall kann der Vertrag in der üblichen Weise gekündigt werden, wie jede andere Vereinbarung auch. Es gibt eine bewährte Methode, die wir dringend empfehlen!