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personenschaden
Verkehrsunfall – Personenschaden
Autofahrer sollten nach einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall nur ihre Personalien bei der Polizei angeben und ansonsten zum Unfallgeschehen schweigen. Angesichts der schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen, die Unfälle nach sich ziehen können, empfiehlt es sich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen. Er wird zunächst beraten, eine Einschätzung der Lage abgeben und auf Wunsch den Unfallverursacher gegenüber Behörden, Versicherungen und Gerichten vertreten.
Hinzugefügt am 09.02.2011 - 10:05:17 von 7holger1 - 3 Benutzer
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http://www.verkehrsrechtsiegen.de/
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