Die Mietkaution kann auf verschiedenem Weg beigebracht werden. Normalerweise ist die Barzahlung bzw. die Zahlung per
Überweisung auf das Konto des Vermieters üblich.
Die Hausverwaltung ist ein Dienstleister für den Objekteigentümer und in dessen Auftrag unterwegs. Eine gesetzliche Regelung für Häuserverwaltung gibt es nicht.