Durch eine Kündigung wird das bestehende Arbeitsverhältnis beendet. Dabei handelt es sich um eine einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Diese kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Für die Wirksamkeit der Kündigung bedarf es nicht der Zustimmung des anderen Vertragspartners, also des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers. Jedoch müssen bei der Kündigung vom Arbeitnehmer, wie vom Arbeitgeber, einige gesetzliche oder vertragliche Vereinbarungen eingehalten werden.