Unter dem Begriff Hebetechnik fallen alle Betriebsmittel die zum Heben und Senken von Lasten verwendet werden. Zu Hebetechnik zählen somit Krane, Handhebezeuge, Seilzüge und Winden.
Hebetechnik müssen mindestens einmal durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die UVV-Prüfung unterliegt je nach Hebetechnik den Vorschriften der BG.
Betriebsmittel der Hebetechnik finden Sie in großer Auswahl im Hebezeuge-Portal der H.-O. Rosinski GmbH. Hier können sie die Artikel direkt online auswählen und anfragen. Gut geschulte Mitarbeiter helfen Ihnen gern bei der Auswahl der richtigen Hebetechnik.