Gepäckschadensangelegenheiten sind immer Eilsachen. Sollte Ihr Gepäckvorfall bereits 7 bzw. 21 Tage zurückliegen, kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Flugrecht
Schildern Sie uns Ihren Vorfall einer Gepäckverspätung oder eines Gepäckschadens.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.