Dass die Einlagensicherung für Sie bei einem nur von Ihnen genutzten Konto gilt, dürfte klar sein. Wie ist es allerdings bei Gemeinschaftskonten geregelt? Gilt die Einlagensicherung dann pro Konto oder pro Kontoinhaber? Antworten auf diese Fragen, sowie weitere allgemeine Informationen finden Sie auf dieser Seite.