Mithilfe des Plans sollen die Personen im Gebäude möglichst schnell und sicher nach draußen gelangen. Gleichzeitig enthält der Plan alle Informationen zu den vorhandenen Hilfseinrichtungen. Damit die Flucht und Rettungspläne den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, müssen sie sich streng an den geltenden Normen orientieren. Dazu gehört auch die regelmäßige Prüfung der Pläne unter Berücksichtigung von baulichen Veränderungen. Für die Aktualität der Brandschutzpläne ist dabei immer der Gebäudebetreiber zuständig.