Man darf nach einem Verkehrsunfall nicht einfach den Unfallort verlassen, ohne die zuvor seine eigenen personenbezogenen Daten bei den Unfallbeteiligten zu hinterlassen. Verläßt man den Unfallort ohne die Daten zu hinterlassen, stellt dies ein unerlaubtes entfernen vom Unfallort dar und ist nach § 142 StGB strafbar (dies wird mit Geldstrafe und Fahrverbot geahndet). Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht Dr. Christian Kotz hilft in diesen Fällen weiter.