Was regelt die neue EU Erbrechtsverordnung? Die neue EU-Erbrechts-VO (VO EU Nr. 650/2012) regelt innerhalb der EU das Erbrecht bei grenzüberschreitenden Sachverhalte für alle Todesfälle ab 17. August 2015neu. Welchen Zweck verfolgt die EU Erbrechtsverordnung? Zweck: Vereinfachung und Vereinheitlichung von Erbfällen mit Auslandsbezug .