Möglicherweise haben noch mehrere Bedenken ob das alles rechtskräftig ist oder sich allenfalls in einer rechtlichen Grauzone abspielt. Das ist nicht der Fall. Der britische Führerschein, ebenso Europäischen Union-Fahrausweis aus England genannt, wird gänzlich vom Europäischen Union-Recht abgedeckt. Das verdeutlicht die dritte Führerscheinrichtlinie, europaweit rechtmäßig ab dem 19.1.2013. Es werden nur noch homogene Fahrausweise herausgegeben mit einer Gültigkeit von 10 bis 15 Jahren, je nach Mitgliedstaat.