Die Elektroseilwinden für die Industrie müssen den Richtlinien der DGUV Vorschrift 54 entsprechen. Elektroseilwinden werden unterschieden zwischen Zugwinden und Hubwinden. Bei den Hubwinden sind die Sicherheitsanforderungen größer. Hier müssen z.B. Seilbegrenzungsschalter verbaut werden. TOMANRO von den Brüdern Rosinski bietet freundliche Beratung und schnellen Service.
Elektroseilwinden müssen nach den geltenden Maschinenrichtlinien gefertigt werden. Generell sind alle E-Winden Zugwinden. Sobald Lasten über eine Steigung gezogen werden oder angehoben werden, handelt es sich um Hubwinden. Hubwinden müssen mit Seilwegbegrenzungsschaltern versehen werden. Elektroseilwinden können aber, je nach Anwendung, noch mit weiterem nützliche Zubehör versehen werden. Hierzu gehören zum Beispiel Seilandruckrollen oder Schlaffseilschalter.