Die GEsetztgebung hat im Rahmen der EENEV (Energie-Einspar-Verordnung) u. a. den so bezeichneten Energiepass eingeführt. Dabei eine Bescheinigung, dass den energetischen Grad eines Hauses ausweist. Die Käufer, Mieter oder Pächter eines Hauses, haben das Recht den Energiepass des Objektes sich zeigen zu lassen. Im Zuge dessen erhält man umfangreiche Informationen über den Energiebedarf des Gebäudes. Der Energieverbrauch eines Gebäudes ist in Zeiten stetig teuer werdender Energiekosten jedenfalls eine wesentliche Eigenschaft.