Bislang haben unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind erhalten. Damit ist es jetzt vorbei: Laut Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist diese Regelung verfassungswidrig.
In der Bundesagentur für Arbeit wächst die Sorge vor einem Missbrauch des Sozialstaats: Laut "Süddeutscher Zeitung" stocken immer mehr Selbständige ihre Einkünfte mit Hartz IV auf. Im Einzelfall ist es extrem schwer zu prüfen, ob die Antragsteller tatsächlich auf Hilfe angewiesen sind.