Der Rechtsanwalt setzt die Kosten und Auslagen, die für seine Arbeit anfallen, direkt auf die „Rechnung“ des Schuldners. Allerdings sollte man eines stets im Hinterkopf behalten: Sollte das Mahnverfahren erfolglos verlaufen oder beim Schuldner nichts zu holen sein, so muss der Gläubiger die angefallenen Kosten bezahlen. Dies ist allerdings ein Risiko, das gewöhnlich auch beim Inkassobüro besteht.