Die medizinische Versorgung in Deutschland ist unbestritten auf höchstem Niveau, dennoch kommt es in der ärztlichen Praxis immer wieder zu gravierenden Fehlern. Leidtragende sind die Patienten, die aufgrund fehlender Aufklärung oder falscher Diagnosen und Behandlungen, körperliche Schäden erleiden. Laut Medizinrecht muss der verantwortliche Arzt für seine Fehler haften und gegebenenfalls Schadensersatz leisten.
Seit Gründung der Kanzlei im Jahr 1983 konnten wir uns insbesondere im Bereich Schadenersatzrecht, sowie Medizinrecht bzw. Arztrecht für unsere Mandanten stark machen. Dabei ist die persönliche Betreuung Ihrer Angelegenheiten das wichtigste für uns. Die Beratung muss, dank moderner Kommunikationsmittel nicht notwendigerweise in unseren Räumlichkeiten geschehen. - Wir beraten und vertreten Sie kompetent! -