Eine Kuendigung muss nicht zwangslaeufig das Ende des Arbeitsverhaeltnisses bedeuten. Der Gesetzgeber stellt besondere formale und inhaltliche Anforderungen an eine rechtsgueltige Kuendigung. Schon das Fehlen der Schriftform oder Verstoesse gegen das Kuendigungsschutzgesetz koennen zur Nichtigkeit der Kuendigung fuehren. Der Arbeitnehmer kann seine gesetzliche Rechte durch Einreichen einer Kuendigungsschutzklage wahrnehmen.