Immer wieder muss man von Ausschreitung verbaler oder körperlicher Art lesen. Zurückzuführen sind dies Entgleisungen oftmals auf den "Genuss" von zuviel Alkohol oder den Konsum von Drogen. Wer bei der Polizei in dieser Beziehung auffällig wird, kann unter Umständen zu einer MPU verpflichtet werden. Auch wenn er zum Tatzeitpunkt gar nicht mit dem Auto unterwegs war. Hier wird generell die charakterliche Eignung in Zweifel gezogen und soll mit Hilfe eines Gutachtens überprüft werden: der medizinisch psychologischen Untersuchung.