Seit Gründung der Kanzlei im Jahr 1983 konnten wir uns insbesondere im Bereich Schadenersatzrecht und Medizinrecht bzw. Arzthaftungsrecht für unsere Mandanten stark machen. Dabei ist die persönliche Betreuung Ihrer Angelegenheiten das wichtigste für uns. Die Beratung muss, dank moderner Kommunikationsmittel nicht notwendigerweise in unseren Räumlichkeiten geschehen. - Wir beraten und vertreten Sie bei Ärztepfusch kompetent! -