Seit Gründung der Kanzlei im Jahr 1983 konnten wir uns insbesondere im Bereich Schadenersatzrecht, sowie Medizinrecht bzw. Arzthaftungsrecht für unsere Mandanten stark machen. Bei uns finden Sie Ihren Anwalt bei Aerztefehler. Die persönliche Betreuung Ihrer Angelegenheiten ist das Wichtigste für uns. Die Beratung muss, dank moderner Kommunikationsmittel nicht notwendigerweise in unseren Räumlichkeiten geschehen. - Wir beraten und vertreten Sie kompetent! -